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Für den Flugbetrieb mit nur einem Piloten und für medizinische Notfalleinsätze gelten die Bestimmungen gemäß OPS 1.1105 entsprechend.
Beim Flugbetrieb mit nur einem Piloten reduziert sich die grundsätzlich höchstzulässige tägliche Flugdienstzeit auf 10 Stunden, eine Verlängerung gemäß den Nummern 2.1 bis 2.7 der OPS 1.1105 ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Die Blockzeiten für Besatzungen, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, dürfen in Abweichung von § 12 600 Stunden innerhalb 365 aufeinanderfolgender Tage…
Bei einem Luftfahrzeugführer, der während der Flugdienstzeit nach Absatz 1 ganz oder teilweise ohne Unterstützung durch ein weiteres Flugbesatzungsmitglied als…
Sofern in den Fällen des Absatzes 1 die Dienstzeiten die höchstzulässigen täglichen Flugdienstzeiten nach § 8 Absatz 1 bis 7 überschreiten, gelten folgende…
Wer als Halter von Luftfahrzeugen außerhalb von Luftfahrtunternehmen berufsmäßig tätige Luftfahrzeugführer beschäftigt, hat für die Mitglieder der Flugbesatzung…
Eine Dienstperiode umfasst mindestens zwei und höchstens acht Tage, an denen Luftrettungsdienst geleistet wird. Eine Dienstperiode, die eine Ruhezeit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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