§ 35a Abs. 12 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
In Kraftfahrzeugen integrierte Rückhalteeinrichtungen für Kinder müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
§ 69a Abs. 3 Nr. 7 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
des § 35a Absatz 1 über Anordnung oder Beschaffenheit des Sitzes des Fahrzeugführers, des Betätigungsraums oder der Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs für…
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 LuftBOBetriebsordnung für Luftfahrtgerät
Einem Sitz für jede Person und einem Anschnallgurt für jeden Sitz; zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu zwei Jahren oder ein Kind mit einem Höchstalter bis…
§ 22a Abs. 1 Nr. 27 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen (§ 35a Absatz 12 dieser Verordnung sowie § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung).