§ 3 Abs. 1 USchadGGesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Dieses Gesetz gilt für
§ 2 Abs. 3 DNGGesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
Dieses Gesetz gilt nicht für
§ 1 Nr. 3b EEVVerordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes
(weggefallen)
§ 1 Abs. 3 SchSGSchiffssicherheitsgesetz
Dieses Gesetz gilt, vorbehaltlich der Bestimmung des § 6 Abs. 3, nicht für
§ 1 SpFVVerordnung über das Führen von Sportbooten
Diese Verordnung gilt