§ 18c Nr. 1 1. SprengVBezeichnung des jeweiligen Sprengzubehörs,
§ 6 Abs. 4 1. SprengVDie Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat für Sprengzubehör dem Zulassungsinhaber die Verwendung eines Zulassungszeichens vorzuschreiben. Das…
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 SprengGGesetz über explosionsgefährliche Stoffe
Sprengzubehör.
§ 47 Abs. 1 SprengGGesetz über explosionsgefährliche Stoffe
Eine vor Inkrafttreten des Sprengstoffgesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1358) erteilte Zulassung zum Vertrieb, zum Überlassen oder zur Verwendung von…
§ 3 Abs. 1 Nr. 13 SprengGGesetz über explosionsgefährliche Stoffe
Sprengzubehör: