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Nachdem das Abstimmungsergebnis ermittelt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest:
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
die Zahl der gültigen Stimmen;
die Zahl der ungültigen Stimmen;
die Zahl der für den Antrag abgegebenen Stimmen;
die Zahl der gegen den Antrag abgegebenen Stimmen;
das Abstimmungsergebnis;
besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
die Zahl der für den Antrag abgegebenen Stimmen;
den Tag oder die Tage der Stimmabgabe.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.