Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nachdem ermittelt ist, wer als Delegierter gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest:
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
die Zahl der gültigen Stimmen;
die Zahl der ungültigen Stimmen;
die Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen, die berechneten Höchstzahlen und ihre Verteilung auf die Wahlvorschläge;
besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.