§ 39 Abs. 4 Nr. 7 44. BImSchVVierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
bestehende Zündstrahl- und Magergasmotoren, die mit Biogas, Erdgas, Grubengas oder Klärgas betrieben werden, die Anforderungen des § 16 Absatz 13 ab dem 20.…
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 38. BImSchVAchtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
deren Eigenschaften mindestens den Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff nach § 7 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von…
§ 12a Abs. 1 Nr. 2 38. BImSchVAchtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
wenn dessen Eigenschaften mindestens den Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe nach § 8 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung…