12. BImSchV — InhaltsübersichtZweiter Teil Vorschriften für Betriebsbereiche›Dritter Abschnitt BehördenpflichtenGesetzBund§ 14 12. BImSchV(weggefallen)Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes · Zweiter Teil, Dritter Abschnitt § 13§ 15 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 13§ 15