§ 21 18. RAGAchtzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
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§ 18 13. RAGDreizehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
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§ 4 RHBGGesetz über die Haftung des Reichs für seine Beamten
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§ 29 19. RAGNeunzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
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§ 19 17. RAGSiebzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
Es treten § 15 Nr. 1 mit Wirkung vom 1. Januar 1974 an, § 15 Nr. 2 und § 16 mit Wirkung vom 1. Januar 1975 an, die übrigen Vorschriften am Tag nach der…