Neunzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte · Fünfter Abschnitt
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
(XXXX) §§ 15 bis 26 19. RAG
(XXXX) §§ 15 bis 26 19. RAGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen