§ 2 Abs. 1 1. BMeldDÜVVerordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden
Datenübermittlungen nach dieser Verordnung erfolgen elektronisch unter Zugrundelegung des Datenaustauschformats OSCI-XMeld und Nutzung des…
§ 2 Abs. 1 BMeldDigiVVerordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen
Datenübermittlungen nach dieser Verordnung erfolgen elektronisch unter Zugrundelegung des Datenaustauschformats OSCI-XMeld und Nutzung des…
§ 1 Abs. 2 MeldDÜV NRWVerordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Datenübermittlungen nach Nummer 1 und 2 erfolgen in gesicherter Form durch Nutzung gesicherter Datenübertragungswege, zum Beispiel über das…
§ 3 Abs. 5 1. BMeldDÜVVerordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden
Änderungen des Datenaustauschformats OSCI-XMeld, des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport sowie des DSMeld werden vom Bundesministerium des Innern im…