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Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 236 - 238
Allgemeine Einführung Eignung und Ansehen eines Fluglehrers stehen und fallen mit seiner Persönlichkeit, seinem fliegerischen Können und seinem theoretischen, insbesondere technischen Wissen in allen mit der Luftfahrt zusammenhängenden Fragen und Problemen. Flugschüler werden immer aus verschiedenen Bildungskreisen mit verschiedenen Wissensgrundlagen und mit verschiedener geistiger sowie körperlicher Veranlagung kommen. Ihr ganzes Vertrauen, sorgfältig ausgebildet zu werden, setzen sie in ihren Fluglehrer. Um dieses Vertrauensverhältnis herzustellen, ist es daher unerlässlich, von dem ausbildenden Fluglehrer gute theoretische Kenntnisse zu fordern und ihn mit der Pädagogik, Methodik und Systematik so vertraut zu machen, dass er befähigt ist, sein Wissen in geeigneter Form an den Flugschüler weiterzugeben. Er muss in der Lage sein, alle mit der fliegerischen Tätigkeit verbundene Zusammenhänge zu erkennen, sie zu erläutern und die notwendigen Hinweise und Hilfestellung zu geben. Seine Kenntnisse in allen Fachgebieten müssen so vertieft sein, dass er für die praktische Flugdurchführung entsprechenden Unterricht erteilen kann. In seiner Verantwortung liegt es, die Erziehung umsichtiger und verantwortungsvoller Luftschiffführer zu gewährleisten. Der Schwerpunkt der theoretischen Ausbildung zum Erwerb einer Berechtigung zur praktischen Ausbildung für Luftschiffführer liegt in der Vermittlung der erforderlichen methodischen und didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Lehren des Lernens. Darüber hinaus sind im Rahmen der theoretischen Ausbildung aufbauend auf soliden Grundkenntnissen vertiefende Kenntnisse in allen Bereichen der theoretischen Ausbildung zum Erwerb einer Berechtigung für Luftschiffführer zu vermitteln. PÄDAGOGIK IN DER FLUGAUSBILDUNG Allgemeines Methodik und Systematik THEORETISCHER FLUGUNTERRICHT UND FLUGLEHRERUNTERRICHT Allgemeine Einweisungen Umfassender Unterricht Erarbeitung eines Lehrtextes Verhalten in besonderen Fällen Verhalten in Notfällen und Notverfahren
Anforderungen an einen Fluglehrer hinsichtlich seines Charakters, seiner Persönlichkeit seines Verhaltens und seines Auftretens
Verantwortung des Fluglehrers, gesetzliche und ethische Verpflichtung
Vertrauensverhältnis zwischen Lehrer und Schüler
erzieherischer Einfluss auf den Flugschüler
Abstellen von Überheblichkeit oder mangelndem Selbstvertrauen
gegenseitige Achtung und Kameradschaft
Einwirken auf ideelle Einstellung zur Luftfahrt
Erziehung zur Flugdisziplin
Ursachen von Flugfehlern, die im Extremfall zur Ablösung führen können, sind
Luftkrankheit
Angstgefühl
Mangel an fliegerischem Gefühl
verkrampfte Steuerführung
Mangel an Einfühlungs-, Schätzungs-, Reaktions- und Konzentrationsvermögen
mangelnde Übersicht und Belastbarkeit
mangelndes Orientierungs- und räumliches Vorstellungsvermögen
mangelnde Aufmerksamkeitsgabe und Lernfähigkeit
Komplexe
mangelnder Lernwille
zu niedriges Intelligenzniveau
charakterliche Mängel
Disziplinlosigkeit
Suchen nach Möglichkeiten, die Ursachen erkannter Fehler zu beeinflussen
Fehleransprache während des Fluges und Auswertung nach Beendigung des Fluges
Prüfungsbefangenheit
Einflussnahme des Fluglehrers auf die Einstellung und das Verhalten des Flugschülers während des Prüfungsfluges
Fliegerische Beurteilung
der Lehrende
der Lernende
der Lehrgegenstand bzw. Lehrstoff
Vorbereitung und Gliederung des Unterrichts
Lehrtechnik
richtiges Ansprechen des Flugschülers
Erwecken seiner Aufmerksamkeit
Vertrautmachen des Schülers mit dem Ausbildungsplan
Einheitlichkeit der Ausbildung in Bezug auf Inhalt und Methode
sinnvolle Reihenfolge der Übungen unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes
Kontinuität der Ausbildung
Häufigkeit der Wiederholungen
Bekanntgabe und Erklärung der jeweiligen Übungen vor dem Fluge
Das Lehren des Fliegens und der Korrekturtechnik unter Anwendung des Lehrtextes im Fluge
Synchronisation des gesprochenen Wortes zur Flugbewegung
Nachbesprechung und ergänzende Erklärungen nach dem Fluge
Übernahme und Übergabe der Steuerung im Fluge
Unterteilung des Ausbildungsprogramms in die Abschnitte
bis zum ersten Alleinflug
Vertiefung des Erlernten und Weiterbildung nach dem ersten Alleinflug
Vorbereitung auf den Prüfungsflug, insbesondere aller Maßnahmen zur Durchführung des Navigationsfluges
Aufsichtspflicht des Fluglehrers bei Alleinflügen des Auszubildenden
Erziehung zur Selbstkritik und Selbstkontrolle
Vertrautmachen mit dem Startplatz und seinen Einrichtungen
Sicherheitsbestimmungen
allgemeine Vorschriften
Hinweise zur Erklärung des Luftschiffes
Flughandbuch
Klarliste
Erklärungen der Einweisungen und Flugübungen
Aerodynamische/aerostatische und technische Zusammenhänge
Gebrauch von Verfahrens- und Klarlisten
Methoden der Vermittlung der Nutzung von Funknavigationshilfen
Erarbeitung eines Ausbildungsablaufplanes mit folgenden Punkten:
Ausbildungsthema
Ausbildungsziel
Ausbildungsform
Ausbildungsverfahren
Ausbildungsmittel
Zeitbedarf
Ablauf
Stoffgliederung
Teilziele
Hilfsmittel etc.
organisatorische Maßnahmen
Nachbereitung
Gründe für technische Unregelmäßigkeiten und Möglichkeiten für ihre Beseitigung
Fehlfunktionen von Anlagen und Instrumenten
Funkausfall
Feuer an Bord
Verhalten bei Verlust der Orientierung und bei Antreffen von Schlechtwetterlagen
Notlandungen
Verhalten nach einer Notlandung