Gesetze
Normtext wird geladen …
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 40 - 45
Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Einweisung. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Flugausbildung bis zum Alleinflug Bodeneinweisung Anlassen Rollen Kontrollen vor dem Start Start Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden. Steigflug Horizontal- und Kurvenflug Langsamflug Kurvenflug Sinkflug Platzrunde ... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 42) Durchstarten und Landen Beenden des Fluges Besondere Flugzustände Seitengleitflug Verhalten bei Notlagen Alleinflug Alleinflüge in Sichtweite des Startflugplatzes Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten Starten und Landen Ziellandungen Anmerkung: Das Abstellen des Motors ist bei Alleinflügen zu unterlassen, wenn Sicherheitsbedenken dem entgegenstehen. Sicherheitsbedenken sind z.B.: Schlechtes Anspringverhalten des Motors, kritische Hindernisse im Anflugsektor, kritische Lage des Flugplatzes (z.B. Hangkante). Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden. Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.
Erklärung des Reisemotorseglermusters
Bauweise
Instrumentierung
Steuerbedienungsorgane
Klarlisten
Betriebshandbuch
Flugklarheit des Reisemotorseglers, Außenkontrolle
Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
Anlassen gemäß Klarliste
Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)
Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
Abflugbriefing
Ansprechen der Notverfahren beim Start
Beobachten des Anflugluftraumes
Aufstellen des Reisemotorseglers
Windberücksichtigung
Ausrichten auf der Startbahn
Kompasskontrolle in Startrichtung
Setzen der Triebwerksleistung
Ruderbetätigung beim Startvorgang
Halten der Startrichtung
Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen
Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
Startabbruch
simulierter Triebwerksausfall nach dem Start
Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit
Trimmen
Triebwerkseinstellung für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel
Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit
15 - 20 Grad Querneigung
20 - 30 Grad Querneigung
Übergang in den Horizontalflug
Geradeaus-Horizontalflug
koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus- und Horizontalflug
Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren des Fahrwerks
Trimmen
Gefahren
Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand
bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Reisemotorseglers im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)
im Reiseflugzustand
in Anflugkonfiguration
Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung
Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
Einhalten
der vorgegebenen Flughöhe
sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen
gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit
Drehfehler des Magnetkompasses
Beenden auf vorgegebenen Kursen
unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt.
Einleiten
Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit
Trimmen
Vergaservorwärmung
beste Sinkrate
bester Gleitwinkel
Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
Übergang vom Sink- in den Horizontalflug
Start
Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung
Steigflug bis mindestens 600 ft GND
Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
Reiseflugbedingungen
Reduzieren der Geschwindigkeit, Vergaservorwärmung bedienen
Fahrwerk ausfahren (sofern erforderlich)
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
Sinkflug einleiten
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Reisemotorseglers sind zulässig.
Landekontrolle laut Klarliste
Landung
Durchstarten
Landen und anschließender Wiederstart
Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)
Zurückrollen zum Abstellplatz
Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
Sichern des Reisemotorseglers gemäß Klarliste
Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei
Im Reiseflugzustand
mit/ohne Brems-/Störklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk
rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln
Flugübung im Bereich des Überziehens
Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage
Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren
Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage
Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen
Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen
Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich
Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen–Motorleistung reduzieren (Leerlauf)–Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen
Einleiten
Richtung halten
Steuerung der Sinkrate
Beenden
Gefahren des Seitengleitfluges
Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches
Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten
Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)
Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
unerwartete Wetterverschlechterung
Feuerausbruch
bei Seitenwind
mit max. Zuladung
mit Seitengleitflug
auf angenommenen begrenztem Raum
bei Dämmerung
Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe sowie abgestelltem Motor mit und ohne Fluglehrer
Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen
Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund mit abgestelltem Motor oder Motor im Leerlauf mit und ohne Fluglehrer
Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen
mit Motorhilfe
Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe
Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend
Platzrunde und Endanflug
ohne MotorhilfeDie Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.
Geschwindigkeit für bestes Gleiten
Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes
Einteilung des Anfluges (Trimmen)
Anwendung der Notfall-Klarliste
Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes
Verfahren kurz vor der Landung