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Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 80 - 84
Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Segelflugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Segelflugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug Bodeneinweisung Wirkungsweise und Bedienung der Ruder Rollübungen Geradeausflug Kurvenflug Langsamflug Überziehen des Segelflugzeuges und Demonstration des Trudelns Start In der Ausbildung muss mindestens eine der aufgeführten Startarten gelehrt werden, die Bestimmungen des § 40 LuftPersV sind einzuhalten. Platzrunde ... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 82) Landen Anfluggeschwindigkeit gemäß Flughandbuch unter Berücksichtigung von Gelände, Windverhältnissen etc. einnehmen. Verflachen der Flugbahn (Abfangen) und Ausschweben sowie in Zweipunktlage mit minimaler Fahrt im vorgegebenen Landefeld aufsetzen und ausrollen geradeaus bis zum Stillstand Vorbereitung und Durchführung des ersten Alleinfluges Vor dem ersten Alleinflug muss eine Überprüfung durch einen weiteren Fluglehrer erfolgen. Der Alleinflug darf nur in der während der Ausbildung geschulten Startart und auf dem überwiegend bei der Ausbildung verwendeten Doppelsitzer erfolgen. Die letzten vorhergehenden Schulflüge sind unter angenommenen Alleinflugbedingungen (keine Korrekturhinweise des Fluglehrers/gleicher Flugauftrag wie für den Alleinflug) durchzuführen. Der erste Alleinflug darf nicht der erste Start an diesem Flugtag sein. Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten Flüge mit und ohne Fluglehrer Gleichbleibende Kreisflüge Kurvenwechsel Schnellflug Kreisflüge Fliegen in der Thermik Verhalten beim Thermikfliegen (gemeinsames Kreisfliegen in der Thermik) Längerer Thermikflug Thermikflüge im Alleinflug Seitengleitflug (Slip) Erfliegen von Kompasskursen Einweisung auf weitere Segelflugzeugmuster Ausbildung zum Überlandflug Zielflüge und Dreiecksflüge Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen Außenlandeübungen sollten auf Reisemotorseglern mit laufendem Triebwerk durchgeführt werden, um ein mehrfaches Üben zu ermöglichen. Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Landungen auf fremdem Platz Alleinüberlandflug
Voraussetzungen für den Flugbetrieb
Verhalten auf dem Flugplatz
Einweisung in den Schuldoppelsitzer
Transport und Montage des Segelflugzeuges
Überprüfen nach Klarliste vor dem ersten Start
Überprüfung vor jedem Start
Handhabung des Rettungsfallschirmes / ggf. Rettungssystems
Einweisung Haubennotabwurf
Notausstieg
Gewöhnungsflüge
Höhenruder
Seitenruder
Querruder
Landehilfen
Trimmung
Erkennen der Fluglage am Horizontbild sowie Geräusch und Fahrtmesseranzeige
Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder
Rollübungen bei Querneigungen von 20-30 Grad
Koordination von Quer- und Seitenruder zur Vermeidung des negativen Wendemoments bei verschiedenen Geschwindigkeiten
Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder
den schiebefreien Geradeausflug
bei festgelegtem Kurs
gleich bleibender Fahrt
Faden/Kugel in der Mitte und Querneigung (parallel zur Horizontlinie) durchführen und wiederherstellen
Kurven mit 30 Grad Querneigung
Kurven und Vollkreise mit konstanter Querneigung von ca. 30 Grad, gleich bleibender Geschwindigkeit und Kugel/Haubenfaden in der Mitte fliegen
Einleiten und Beenden nach Blickpunkt
Erkennen der Merkmale des Langsamfluges bis zum Sackflug zum Erkennen gefährlicher Fluglagen
Überziehen im Geradeausflug bis zum Abkippen
Überziehen im Kurvenflug bis zum Abkippen
Merkmale des Trudelns erkennen, verhindern und beenden
Merkmale der Steilspirale erkennen, verhindern und beenden
Windenstart
Übergang in den Steigflug
Steigflug
Ausklinken
Übergang zum Horizontalflug
Verhalten bei Startunterbrechungen (u.a. Seilriss)
Schleppstart hinter Luftfahrzeugen
Anrollen
Abheben
Steigflug geradeaus
Steigflug in Kurven mit geringer Querneigung
Steigflugkurven bis zu 40 Grad Querneigung
Kreiswechsel
Horizontalschlepp
Tiefschlepp
Flüge in seitlicher, oberer und unterer Position zum Schleppflugzeug, danach Einnehmen der normalen Schleppposition
Abwärtsschlepp
Verhalten bei Schleppunterbrechung
Verhalten bei besonderen Fluglagen
Eigenstart von Motorseglern mit einklappbaren Triebwerk oder Propeller
Verhalten bei Startunterbrechung
Einteilen des Flugwegs bis zur Position
Berücksichtigung der Faktoren, die den geplanten Flugweg beeinflussen
Einteilen des Flugwegs von der Position bis zur Landung unter einbeziehen einer Fahrt- und Höhenreserve
Start
Ausklinken bei Windenstart
90 Grad-Kurve zum Querabflug
90 Grad-Kurve zum Gegenanflug
Position, normal 150 m über Grund
90 Grad-Kurve zum Queranflug unter Windberücksichtigung
90 Grad-Kurve zum Endanflug
Landung
besondere Fälle beim Landeanflug
zu hoch oder zu niedrig angesetzten Landeanflug korrigieren
Landungen unter besonderen Windverhältnissen
Seitenwind
Rückenwind
Böigkeit im Landeanflug ausgleichen
aus geradlinigem Anflug landen
drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer
gleichbleibende Kreisflüge mit 30 Grad - 45 Grad Querneigung
Kreisflug mit 30 Grad - 45 Grad Querneigung mit gleichbleibender Geschwindigkeit und Faden/Kugel in der Mitte durchführen
schneller Kurvenwechsel bei 30 Grad - 45 Grad Querneigung
Schnellflug im zugelassenen Geschwindigkeitsbereich durchführen
veränderte Ruderwirkung im Geradeausschnellflug
Flugeigenschaften und veränderte Ruderwirkung kennen und beherrschen
Kreisflug mit wechselnder Querneigung von 30 Grad - 45 Grad mit angepasster Geschwindigkeit
Thermik aufgrund der Wolkenformen, kreisenden Segelflugzeugen und Vögeln, Bodenmerkmalen und festen Thermikquellen anfliegen, nach Körperempfinden und Variometeranzeige zur richtigen Seite mit ca. 40 Grad Querneigung einkreisen und dabei den Luftraum beobachten. Die Kreisflugbahn schnellstmöglich in den Bereich des stärksten Steigens verlagern und fortlaufend optimieren.
Vorflug zum nächsten Aufwind mit entsprechender Sollfahrt
abgestimmtes Verhalten zu anderen Segelflugzeugen in Aufwinden
in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn (mindestens 30 Minuten Flugzeit)
Thermikflug in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn
30-minütiger Segelflug im Alleinflug
selbstständiges Suchen und Anfliegen und Zentrieren von Thermikquellen
Seitengleitflug zur Gleitwinkelsteuerung bzw. Verkürzung des Landeanflugs
Kurs nach Kompass halten und Kompassfehler berücksichtigen
Weitere Segelflugzeugmuster im Alleinflug sicher beherrschen können
Flüge mit Rückkehr zum Startplatz in verschiedenen Richtungen nach Karte und Kompass mit Fluglehrer (mindestens zwei Flüge)
Auswahl eines geeigneten Geländes
Einteilung des Anfluges
Durchführung der Kontrollen gemäß Checkliste
Anflug ohne oder mit Seitengleitflug
Drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als dem Ausbildungsflugplatz
Kennenlernen von Verkehrsverhältnissen an fremden Flugplätzen
Einordnung in den dortigen Platzrundenbetrieb
Bewältigung von veränderten Anflugbedingungen
Alleinflüge mit Rückkehr zum Flugplatz nach Karte und Kommpass mit schriftlichem Flugauftrag
selbständiges Vorbereiten und Durchführen eines Überlandfluges im Segelflug-Alleinflug mit schriftlichem Flugauftrag des Fluglehrers über eine Flugstrecke von mindestens 50 km
die Ausklinkhöhe über dem Startort darf nicht mehr als 750 m (2.500 ft) betragen
der Streckenflug kann als Zielstreckenflug mit Rückkehr zum Startort um mindestens einen Wendepunkt ohne Zwischenlandung durchgeführt werden
bei der Durchführung des Überlandfluges ist ein Barograph oder Flugdatenschreiber (Logger) mitzuführen (als Nachweis ist ein Höhenschrieb vorzulegen)
bei Zielstreckenflügen mit Rückkehr zum Startort ist zusätzlich die ordnungsgemäße Umrundung der Wendepunkte zu belegen