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Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 95 - 100
Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Flugausbildung bis zum Alleinflug Bodeneinweisung Anlassen Rollen Kontrollen vor dem Start Start Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden. Steigflug Horizontal- und Kurvenflug Langsamflug Kurvenflug Sinkflug Platzrunde ... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 97) Durchstarten und Landen Beenden des Fluges Besondere Flugzustände Verhalten bei Notlagen Alleinflug Alleinflüge in der Sichtweite des Startflugplatzes Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten Starten und Landen Ziellandungen Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Navigationseinweisung An- und Abflüge mit Zwischenlandung auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle Es sind mindestens zwei vollständige An- und Abflüge mit Zwischenlandung durchzuführen. Navigationsdreiecksflug Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden. Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.
Erklärung des Reisemotorseglermusters
Bauweise
Instrumentierung
Steuerbedienungsorgane
Klarlisten
Flug- und Betriebshandbuch
Flugklarheit des Reisemotorseglers
Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
Anlassen gemäß Klarliste
Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)
Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
Abflugbriefing
Ansprechen der Notverfahren beim Start
Beobachten des Anflugluftraums
Aufstellen des Reisemotorseglers
Windberücksichtigung
Ausrichten auf der Startbahn
Kompasskontrolle in Startrichtung
Setzen der Triebwerksleistung
Ruderbetätigung beim Startvorgang
Halten der Startrichtung
Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
Ggf. Einziehen des Fahrwerks
Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
Startabbruch
simulierter Triebwerksausfall nach dem Start
Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit
Trimmen
Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel
Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit
15 - 20 Grad Querneigung
20 - 30 Grad Querneigung
Übergang in den Horizontalflug
Geradeaus-Horizontalflug
koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus-Horizontalflug
Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit
Trimmen
Gefahren
Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand
bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Reisemotorseglers im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)
im Reiseflugzustand
in Anflugkonfiguration
Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung
Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
Einhalten von Höhe
sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen
gleichbleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit
Drehfehler des Magnetkompasses
Beenden auf vorgegebenen Kursen
unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt
Einleiten
Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit
Trimmen
Vergaservorwärmung
beste Sinkrate
bester Gleitwinkel
Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
Übergang vom Sink- in den Horizontalflug
Start
Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND
Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
Reiseflugbedingungen
Vergaservorwärmung bedienen
Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden)
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
Sinkflug einleiten
Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Reisemotorseglermusters sind zulässig.
Landekontrolle laut Klarliste
Landeanflug: Steuerung des Gleitwinkels mittels Brems-/Störklappen
Landung
Brems-/Störklappen einfahren
Setzen voller Triebwerksleistung
Korrektur der Fluglage
Steigflug
Trimmen
Zurückrollen zum Abstellplatz
Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)
Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
Sichern des Reisemotorseglers gemäß Klarliste
Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust
im Reiseflugzustand
mit/ohne Brems-/Störklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk
rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln
Flugübung im Bereich des Überziehens im
Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses
Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren
Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Brems-/Störklappenklappen und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses
Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen
Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen
Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich
Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen
Motorleistung reduzieren (Leerlauf)
Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen
Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches
Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten
Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)
Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
unerwartete Wetterverschlechterung
Feuerausbruch
bei Seitenwind
mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max. Zuladung)
mit Seitengleitflug
Landeanflug ohne Zuhilfenahme der Brems-/Störklappen
Landung auf angenommenen begrenztem Raum
Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe
Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen
Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe
Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen
mit Motorhilfe
Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe
Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend
Platzrunde und Endanflug
ohne MotorhilfeDie Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.
Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)
Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes
Einteilung des Anfluges
Anwendung der Notfall-Klarliste
Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes
Verfahren kurz vor der Landung
Kleinorientierung
Flug nach vorgegebenen Kursen
Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen
voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit
Einflug in die Platzrunde
Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm
Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone
Befolgen von Flugsicherungsanweisungen
Höhenmessereinstellung
Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen
Abstandhalten von anderem Luftverkehr
ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale
Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren
Anflüge mindestens bis zum Einflug in die Platzrunde
Abflüge auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke
Bei Landung auf einem Flugplatz
Orientieren auf dem Flugplatz
Zeichen und Flugsicherungsanweisungen
evtl. Lichtsignale
Abstellen des Reisemotorseglers
Flugabfertigungsverfahren
Selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Navigationsdreiecksflügen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug über eine Strecke von jeweils mindestens 270 km, bei dem auf zwei vom Startplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.