2. SprengV — InhaltsübersichtGesetzBundAnlage 6 zum Anhang 2. SprengVAufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kgZweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz Anlage 5 zum AnhangAnlage 7 zum Anhang Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). Anlage 5 zum AnhangAnlage 7 zum Anhang