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Im Seebetrieb werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 54 bis 73 sind auf den Seebetrieb nicht anzuwenden.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs nehmen an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer unmittelbar teil.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt 20 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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