§ 16 Abs. 3 3. DV LuftBONotsender (zu § 22 LuftBO)
Flugzeuge, die nach dem 1. Oktober 2009 erstmals zum Verkehr zugelassen werden, müssen mit einem automatischen Notsender ausgerüstet sein, der auf 121,5…
Art. 2 Nr. 2 32013R0800einem Rettungsnotsender (Survival ELT (ELT(S)) in einem Rettungsfloß oder einer Schwimmweste, wenn der Hubschrauber in einer Entfernung vom Land betrieben wird,…
Art. 2 Nr. 2 32014R0379einem Rettungsnotsender (Survival ELT, (ELT(S)) in einem Rettungsfloß oder einer Schwimmweste, wenn der Hubschrauber in einer Entfernung vom Land betrieben…
§ 15 Abs. 1 3. DV LuftBOAusrüstung für Flüge über Wasser - Alle Flugzeuge (zu § 21 Absatz 1 LuftBO)
Für Flüge über Wasser, bei denen geeignete Flächen an Land zur Notlandung mehr als 93 Kilometer (50 Nautische Meilen) vom Luftfahrzeug entfernt sind, ist für…
§ 21 Abs. 1 LuftBOBetriebsordnung für Luftfahrtgerät
Für Flüge über Wasser, bei denen im Falle einer Störung mit einer Notlandung auf dem Wasser zu rechnen ist, und für Flüge über unerschlossenen Gebieten, bei…