§ 1 5. RAVFünfte Verordnung zur Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt vom 1. Januar 1993 an 28,19 Deutsche Mark.
§ 1 11. RAVVerordnung zur elften Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1996
Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt vom 1. Januar 1996 an 37,92 Deutsche Mark.
§ 1 Abs. 2 RAV 1992Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1992 und zur vierten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt vom 1. Juli 1992 an 26,57 Deutsche Mark.
§ 1 9. RAVVerordnung zur neunten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt vom 1. Januar 1995 an 35,45 Deutsche Mark.
§ 1 Abs. 2 RAV 1993Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1993 und zur sechsten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt vom 1. Juli 1993 an 32,17 Deutsche Mark.