§ 24 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis den Betriebswahlvorständen. Jeder Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die…
§ 22 1. WOMitbestGErste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wie das Abstimmungsausschreiben bekannt.
§ 22 MontanMitbestGErgGWO 2005Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Der Hauptwahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis den Betriebswahlvorständen. Jeder Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von…
§ 32 Abs. 9 3. WOMitbestGAbstimmung der leitenden Angestellten
Der Hauptwahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis und die Namen der in den Wahlvorschlag Aufgenommenen den Betriebswahlvorständen. Jeder…
§ 32 Abs. 9 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis und die Namen der in den Wahlvorschlag Aufgenommenen den Betriebswahlvorständen. Jeder…