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Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift fest:
die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge;
die Zahl der gültigen Stimmen;
die Zahl der ungültigen Stimmen;
die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen;
die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder;
besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.