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Um schädliche Auswirkungen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren als Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, werden folgende ab dem 1. Januar 2013 einzuhaltende Zielwerte als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion über ein Kalenderjahr gemittelt festgesetzt: SchadstoffZielwert in Nanogramm pro KubikmeterArsen 6Kadmium 5Nickel20Benzo[a]pyren 1
Diese Richtlinie dient folgenden Zielen: a) Festlegung eines Zielwerts für die Immissionskonzentration von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo(a)pyren zur…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo(a)pyren Schadstoff Zielwert Arsen 6 ng/m3 Kadmium…
Die Mitgliedstaaten ergreifen alle erforderlichen und ohne unverhältnismäßige Kosten durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die gemäß Artikel 4…
Obere und untere BeurteilungsschwellenEs gelten die folgenden oberen und unteren Beurteilungsschwellen: ArsenKadmiumNickelB(a)PObere Beurteilungsschwelle in…
„Arsen“, „Kadmium“, „Nickel“ und „Benzo[a]pyren“ bezeichnen den Gesamtgehalt des jeweiligen Elements oder der Verbindung in der PM10-Fraktion;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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