§ 24 Abs. 2 LuftBOBetriebsordnung für Luftfahrtgerät
Für jeden Flug ist zu prüfen, ob die Startmasse begrenzt werden muß oder ob der Flug überhaupt durchgeführt werden kann. Hierbei sind, soweit erforderlich, alle…
Art. 2 Buchst. a 32013R0800die Wetterbedingungen am Flugplatz oder Einsatzort und der Zustand der zu benutzenden Piste oder FATO nach den vorliegenden Informationen einem sicheren Start…
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h 3. DV LuftBODritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen)
einem Außenluftthermometer,
Anlage 3 LuftVOLuftverkehrs-Ordnung
Der Betreiber der Einrichtung von öffentlichem Interesse stellt sicher, dass an exponierter Stelle ein geeigneter Windrichtungsanzeiger angebracht ist, der…
Anhang IV 32014R0139VERORDNUNG (EU) Nr. 139/2014 DER KOMMISSION vom 12. Februar 2014 zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
TEILABSCHNITT A — FLUGPLATZDATEN (ADR.OPS.A) ADR.OPS.A.005 Flugplatzdaten Der Flugplatzbetreiber hat, soweit anwendbar: a) relevante Daten über den Flugplatz…