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Der Antrag muss enthalten Soll die Genehmigungsbehörde zulassen, dass die Genehmigung abweichend von § 19 Absatz 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird, so ist dies im Antrag anzugeben.
die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers,
die Angabe, ob eine Genehmigung oder ein Vorbescheid beantragt wird und im Falle eines Antrags auf Genehmigung, ob es sich um eine Änderungsgenehmigung handelt, ob eine Teilgenehmigung oder ob eine Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt wird,
die Angabe des Standortes der Anlage, bei ortsveränderlicher Anlage die Angabe der vorgesehenen Standorte,
Angaben über Art und Umfang der Anlage,
die Angabe, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen werden soll.
die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers,
die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers,
der Antragsteller darüber hinaus einen Immissionsmanagementplan zur Verringerung seines Verursacheranteils vorlegt, um eine spätere Einhaltung der Anforderungen…
Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen,…
welche Antragsunterlagen bei Antragstellung vorgelegt werden müssen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.