§ 2 Abs. 1 Nr. a) KAEAnOAnordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
1,5 vom Hundert der Roheinnahmen ausschließlich der Umsatzsteuer und der nach dem Dritten Verstromungsgesetz vom 13. Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3473)…
§ 1 Abs. 1 KAEAnOAnordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
Von der Verkündung dieser Anordnung ab dürfen Konzessionsabgaben von Unternehmen und Betrieben zur Versorgung mit Elektrizität, Gas oder Wasser…
§ 7 Abs. 1 KAEAnOAnordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
Ist zweifelhaft, inwieweit Leistungen eines Versorgungsunternehmens an eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder Zweckverband als Konzessionsabgabe, als…
§ 2 Abs. 5 KAVVerordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas
Bei Gas dürfen Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden, Versorgungsunternehmen und Gemeinde können…
§ 6 Abs. 1 KAEAnOAnordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
Vom 1. April 1941 ab dürfen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände Finanzzuschläge oder sonstige Leistungen (z.B. Verwaltungskostenbeiträge,…