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In die Stadt Zülpich - mit Ausnahme der in § 11 genannten Flurstücke - werden die Gemeinden Füssenich und Bürvenich eingegliedert.
In die Stadt Zülpich wird weiter aus der Gemeinde Veytal die Gemarkung Schwerfen eingegliedert.
In die Stadt Stolberg (Rhld.) - mit Ausnahme der in den §§ 1 und 5 genannten Flurstücke - wird die Gemeinde Gressenich - mit Ausnahme der in § 5 genannten…
In die Stadt Würselen - mit Ausnahme der in § 1 genannten Flurstücke - werden die Gemeinden Bardenberg - mit Ausnahme der in den §§ 2 und 4 genannten Flurstücke…
Die Stadt Zülpich, die Gemeinden Bessenich, Nemmenich, Oberelvenich, Rövenich, Wichterich und Weiler in der Ebene (Amt Zülpich-Land), die Gemeinden Dürscheven…
In die Stadt Eschweiler - mit Ausnahme der in § 6 genannten Flurstücke - werden die Gemeinden Kinzweiler - mit Ausnahme der in den §§ 3 und 4 genannten…
In die Stadt Wuppertal werden weiter eingegliedert:
In die Stadt Jülich - mit Ausnahme der in den §§ 18 und 19 genannten Flurstücke - werden die Gemeinden Kirchberg, Barmen, Bourheim - mit Ausnahme der in § 22…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.