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Der Realschulzweckverband Aachen-Land wird aufgelöst; Rechtsnachfolger wird der neue Kreis Aachen. Träger der Realschulen werden die neuen Standortgemeinden.
Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Abs. 2 SchVG), obliegt für seinen Bereich ausschließlich dem neuen Kreis Aachen. Die Berufsschulzweckverbände Alsdorf und Münsterland werden aufgelöst. Rechtsnachfolger des Berufsschulzweckverbandes Alsdorf ist der neue Kreis Aachen, des Berufsschulzweckverbandes Münsterland die Stadt Aachen.
Die Arbeitsgemeinschaft Aachen-Land wird aufgelöst.
Die bisherigen Kreise Aachen und Monschau werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Aachen.
Die Ämter Erkelenz-Land und Holzweiler werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Erkelenz.
Die bisherigen Kreise Euskirchen und Schleiden werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Euskirchen. III. Abschnitt Schlußbestimmungen
Die bisherigen Kreise Düren und Jülich werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Düren.
Das Amt Aldenhoven wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Aldenhoven.
Die Kreise Ahaus und Borken werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Borken.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.