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Die Stadt Monschau und die Gemeinden Imgenbroich - mit Ausnahme der in § 8 genannten Flurstücke -, Konzen - mit Ausnahme der in § 8 genannten Flurstücke -, Mützenich, Höfen, Kalterherberg und Rohren werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Monschau und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Monschau werden eingegliedert:
aus der Gemeinde Simmerath die Flurstücke:
Gemarkung Simmerath Flur 5 Nr. 488, 490 bis 495, 572 bis 575 Flur 7 Nr. 701, 777, 779 bis 790;
aus der Gemeinde Eicherscheid die Flurstücke:
Gemarkung Eicherscheid Flur 12 Nr. 130 bis 132, 147, 150, 151, 153, 155.
Die Ämter Imgenbroich und Kalterherberg werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Monschau.
aus der Stadt Eschweiler die Flurstücke:
aus der Gemeinde Derichsweiler die Flurstücke:
aus der Gemeinde Randerath folgende Flurstücke:
aus der Gemeinde Rösrath die Flurstücke:
aus der Gemeinde Niederau die Flurstücke:
aus der Gemeinde Kreuzau die Flurstücke:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.