Gesetze
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Der Präsident bzw. die Präsidentin kann in besonderen wirtschaftlichen Notfällen einem Mitglied des Landtags einmalige Unterstützungen, einem ehemaligen Mitglied des Landtags und dessen Hinterbliebenen einmalige Unterstützungen und laufende Unterhaltszuschüsse gewähren.
Der Präsident kann in besonderen Fällen einem Mitglied des Bundestages einmalige Unterstützungen, einem ausgeschiedenen Mitglied und seinen Hinterbliebenen…
Der Präsident kann in besonderen Fällen Mitgliedern des Bundestages einmalige Unterstützungen, ausgeschiedenen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen einmalige…
In besonderen Ausnahmefällen kann der Präsident bzw. die Präsidentin eine Ausnahme von der Regelung des Absatzes 6 zulassen.
Die Präsidentin oder der Präsident wird bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben durch die anderen Mitglieder unterstützt. Sie dürfen dadurch ihrer…
Abgeordneten, die im Auftrage des Präsidenten bzw. der Präsidentin an Veranstaltungen außerhalb des Hauses des Landtags teilnehmen oder im Verfahren nach…
Einem schwerbehinderten Mitglied des Landtags kann die behinderungsbedingt notwendige zusätzliche Amtsausstattung zur Verfügung gestellt werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.