§ 24 Abs. 2 AbgGÜberbrückungsgeld für Hinterbliebene
Das gleiche gilt beim Tod eines ehemaligen Mitglieds des Bundestages, das die Voraussetzungen der Mitgliedschaftsdauer nach § 19 erfüllt und noch keine…
§ 18 Abs. 5 AbgGÜbergangsgeld
Stirbt ein ehemaliges Mitglied, werden die Leistungen nach Absatz 1 an den überlebenden Ehegatten, die eingetragene Lebenspartnerin/den eingetragenen…
§ 3 Abs. 1 DiätenGGesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
§ 2 wird nicht angewandt, wenn ein Mitglied des Bundestages stirbt. Seine Hinterbliebenen erhalten die noch nicht abgerechneten Aufwandsentschädigungen nach…
§ 22 DiätenGGesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
Der Präsident gewährt auf Antrag ehemaligen Mitgliedern, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Bundestag ausgeschieden sind, sowie deren Hinterbliebenen…
§ 23 Abs. 7 AbgGVersorgungsabfindung
Hat ein ausgeschiedenes Mitglied bis zu seinem Tod keinen Antrag auf Versorgungsabfindung gestellt, können sein überlebender Ehegatte oder, soweit ein solcher…