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Die anzeigepflichtigen Angaben gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 bis 4 werden auf den Internetseiten des Bundestages veröffentlicht. Soweit der Wert der Angaben nach § 45 Absatz 3 nicht bezifferbar ist, erfolgt die Veröffentlichung unter Beschreibung der eingeräumten Rechtsposition.
Die Angaben gemäß § 4b sind durch die Präsidentin oder den Präsidenten auf den Internetseiten des Landtages (www.landtag.sachsen.de) zu veröffentlichen. Angaben…
die Pflicht der Mitglieder des Landtages zur Angabe ihres Berufes sowie entgeltlicher Tätigkeiten, die nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen,
Ein Mitglied des Landtages ist zusätzlich verpflichtet, der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich die folgenden Tätigkeiten und Verträge, die während der…
Die Angaben gemäß § 4b sind durch die Präsidentin oder den Präsidenten auf den Internetseiten des Landtages (www.landtag.sachsen.de) zu veröffentlichen. Angaben…
Die Mitglieder des Landtages haben der Präsidentin oder dem Präsidenten folgende Tätigkeiten, Vereinbarungen und Beteiligungen, die auf für die Ausübung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.