Anlage 2a ÄApprO 2002
(zu § 2 Absatz 7 Satz 1) Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Anlage 2a ÄApprO 2002
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1546)
Anlage 2a ÄApprO 2002
hat an nachstehenden Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit diesen Veranstaltungen in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßig besucht: