§ 43 Abs. 3 ÄApprO 2002Approbationsordnung für Ärzte
Studierende nach § 42, die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum 1. Oktober…
§ 135 Abs. 1 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Für Studierende der Zahnmedizin, die einen Abschnitt, einen Teil, eine Fächergruppe oder ein Fach der Zahnärztlichen Prüfungen nach den Vorschriften der…
§ 20 Abs. 3 ÄApprO 2002Approbationsordnung für Ärzte
Eine Teilnahme an einem der Abschnitte der Ärztlichen Prüfung ist unzulässig, sofern eine Prüfung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung nach den Vorschriften der…
§ 25 Abs. 5 AAppOApprobationsordnung für Apotheker
Wiederholungsprüfungen nach nicht bestandener Prüfung, die nach den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 30. September 2001 geltenden Fassung abgelegt…
§ 42 Abs. 1 ÄApprO 2002Approbationsordnung für Ärzte
Die Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 (BGBl. I S. 1593), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April…