§ 53 Abs. 2 Zahnärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
bis (4)
§ 54 Zahnärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
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Art 3 ÄApprOÄndV 4Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 15 der Bundesärzteordnung auch im Land Berlin.
Art 3 ÄApprOÄndV 3Dritte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Diese Verordnung gilt nach § 13 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 15 der Bundesärzteordnung auch im Land Berlin.
§ 3 TArztHAusbZustVVerordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.