Art 6 AFSG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 18 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 18 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.