§ 1193 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Das Kapital der Grundschuld wird erst nach vorgängiger Kündigung fällig. Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu. Die Kündigungsfrist…
§ 1202 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Eine Beschränkung des Kündigungsrechts ist nur soweit zulässig, dass der Eigentümer nach 30 Jahren unter Einhaltung der sechsmonatigen Frist kündigen kann.
§ 56 Abs. 2 LBGGesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Grundpfandrechte können von dem Erwerber innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur sofortigen Rückzahlung gekündigt…
§ 1170 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek…
§ 10 Abs. 1 GBBerGGrundbuchbereinigungsgesetz
Eine vor dem 1. Juli 1990 an einem Grundstück in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestellte Hypothek oder Grundschuld mit einem…