AKG — InhaltsübersichtVierter TeilGesetzBund(XXXX) §§ 68 bis 84 AKGGesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden · Vierter TeilDiese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).