§ 28 AktGGründer
Die Aktionäre, die die Satzung festgestellt haben, sind die Gründer der Gesellschaft.
§ 280 Abs. 2 AktGFeststellung der Satzung. Gründer
Alle persönlich haftenden Gesellschafter müssen sich bei der Feststellung der Satzung beteiligen. Außer ihnen müssen die Personen mitwirken, die als…
§ 37 Abs. 4 Nr. 1 AktGInhalt der Anmeldung
die Satzung und die Urkunden, in denen die Satzung festgestellt worden ist und die Aktien von den Gründern übernommen worden sind;
§ 206 AktGVerträge über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft
Sind vor Eintragung der Gesellschaft Verträge geschlossen worden, nach denen auf das genehmigte Kapital eine Sacheinlage zu leisten ist, so muß die Satzung die…