§ 291 Abs. 3 AktGBeherrschungsvertrag. Gewinnabführungsvertrag
Leistungen der Gesellschaft bei Bestehen eines Beherrschungs- oder eines Gewinnabführungsvertrags gelten nicht als Verstoß gegen die §§ 57, 58 und 60.
§ 293 Abs. 2 AktGZustimmung der Hauptversammlung
Ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag wird, wenn der andere Vertragsteil eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ist, nur…
§ 310 Abs. 4 AktGVerantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft
§ 309 Abs. 3 bis 5 ist anzuwenden.
§ 1 Nr. 2 SpruchGGesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren
des Ausgleichs für außenstehende Aktionäre und der Abfindung solcher Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen (§§ 304 und 305 des…
§ 317 Abs. 4 AktGVerantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter
§ 309 Abs. 3 bis 5 gilt sinngemäß.