Übersicht AktGEG1.AbschnittÜbergangsvorschriften§§ 1-26q2.AbschnittAnwendung aktienrechtlicher Vorschriften auf Unternehmen mit anderer Rechtsform§§ 27-28a3.AbschnittAufhebung…
§ 68 Abs. 4 AktGAktiengesetz
Diese Vorschriften gelten sinngemäß für Zwischenscheine.
§ 3 Abs. 1 LuftNaSiGGesetz zur Sicherung des Nachweises der Eigentümerstellung und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen für die Aufrechterhaltung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung und der Luftverkehrsrechte
Die von Gesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes ausgegebenen Aktien werden durch dieses Gesetz in vinkulierte…
§ 180 Abs. 2 AktGAktiengesetz
Gleiches gilt für einen Beschluß, durch den die Übertragung von Namensaktien oder Zwischenscheinen an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden wird.