ALG — InhaltsübersichtFünftes Kapitel Sonderregelungen›Erster Abschnitt Ergänzungen für Sonderfälle›Erster Unterabschnitt GrundsatzGesetzBund§ 83 ALG(weggefallen)Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Fünftes Kapitel, Erster Abschnitt, Erster Unterabschnitt § 82Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 82