§ 5 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchGGesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln hat nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechtes zu erfolgen; es sind eine Dokumentation über die…
§ 11 Abs. 1 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Die Aufzeichnungen nach Artikel 67 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 können elektronisch oder schriftlich geführt werden.
Art. 72 Buchst. b 32008R0889Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle
zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: den Grund und das Datum der Ausbringung, die Art des Mittels, die Ausbringungsmethode;
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
entsprechend den in der Zulassung festgesetzten, jeweils gültigen Anwendungsbestimmungen.