Art. 1 SN-16086Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Altenpflege-AusgleichsverordnungZitatstelle…wenn sie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist nach Absatz 4 eine Einrichtung nach § 1 der Altenpflege-Ausgleichsverordnung in der bis zum 13. Juli 2015 geltenden Fassung als Träger betreiben, sowie die Rechtsnachfolger…Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Altenpflege-Ausgleichsverordnung