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Das für die Altenpflegeausbildung zuständige Ministerium kann die Durchführung der theoretischen Ausbildung durch Richtlinie für die Fachseminare verbindlich regeln; in einem Rahmenlehrplan können verbindliche Vorgaben für die praktische Ausbildung gegeben werden.
Im Rahmen der Ausbildung soll auf soziokulturelle Unterschiede eingegangen werden.
Die Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes befähigt die Auszubildenden in Erfüllung des…
Pflegeprozessgestaltung bei alten Menschen mit gesundheitlichen Problemlagen unter besonderer Berücksichtigung von Gesundheitsförderung und Prävention in…
Wählt die oder der Auszubildende nach § 59 Absatz 3, eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger durchzuführen, gilt § 5 für die weitere Ausbildung…
Die Geeignetheit von Einrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 zur Durchführung von Teilen der praktischen Ausbildung bestimmt sich nach den jeweiligen…
Im Unterricht ist sicherzustellen, dass die verschiedenen Versorgungsbereiche und Altersstufen angemessen berücksichtigt werden.
Das für die Altenpflegeausbildung zuständige Ministerium wird ermächtigt, nach Anhörung des zuständigen Landtagsausschusses durch Rechtsverordnung die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.