§ 20 Abs. 2 SeeLGGesetz über das Seelotswesen
Der Verzicht ist der Aufsichtsbehörde gegenüber schriftlich zu erklären. Er wird, falls die Aufsichtsbehörde nicht einem früheren Zeitpunkt zustimmt, mit Ablauf…
§ 19 Abs. 1 SeeLGGesetz über das Seelotswesen
Wird ein Seelotsrevier aufgehoben, so sind die für dieses Seelotsrevier geltenden Bestallungen zu widerrufen und dafür auf Antrag Erlaubnisse nach § 42 zu…
§ 13 Abs. 5 SeeLGGesetz über das Seelotswesen
Ergibt die nach Absatz 4 Satz 1 angeordnete Untersuchung, dass die untersuchte Person nicht mehr die Anforderungen an die Seelotseignung erfüllt, oder wird die…
§ 11 Abs. 1 SeeLGGesetz über das Seelotswesen
Eignung und Zuverlässigkeit nach § 9 Absatz 1 Satz 1 müssen während der gesamten Dauer der Bestallung vorliegen. Nach bestandener Prüfung vor der…
§ 19 Abs. 4 SeeLAuFVVerordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen
Bei Beendigung der Ausbildung ist von der Seelotsenanwärterin oder vom Seelotsenanwärter der Seelotsenanwärterausweis der Aufsichtsbehörde zurückzugeben und der…