§ 72 Abs. 2 TrinkwVVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 wird auf das Eisenbahn-Bundesamt übertragen, soweit nach § 54b des…
§ 19 Abs. 3 LEisenbG SNLandeseisenbahngesetz
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I…
§ 35 Abs. 1 OWiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig, soweit nicht hierzu nach diesem Gesetz die Staatsanwaltschaft oder an ihrer…