AMG — InhaltsübersichtAchtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften›Erster Unterabschnitt Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des ArzneimittelrechtsGesetzBundgeltende Fassung§ 104 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln · Achtzehnter Abschnitt, Erster Unterabschnitt § 103§ 105 (weggefallen) § 103§ 105