AMG — InhaltsübersichtAchtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften›Erster Unterabschnitt Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des ArzneimittelrechtsGesetzBundgeltende Fassung§ 105b AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln · Achtzehnter Abschnitt, Erster Unterabschnitt § 105a§ 106 (weggefallen) § 105a§ 106