AMG — InhaltsübersichtAchtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften›Erster Unterabschnitt Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des ArzneimittelrechtsGesetzBund§ 113 AMG(weggefallen)Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln · Achtzehnter Abschnitt, Erster Unterabschnitt § 112§ 114 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 112§ 114