AMG — InhaltsübersichtAchtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften›Neunter Unterabschnitt (weggefallen)GesetzBund§ 137 AMG(weggefallen)Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln · Achtzehnter Abschnitt, Neunter UnterabschnittDiese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).